Die Anforderungen an die Ausrüstung von Biomassepelletmaschinen zur Verarbeitung von Rohstoffen:
1. Das Material selbst muss Haftkraft besitzen. Besitzt das Material selbst keine Haftkraft, wird das von der Biomassepelletmaschine extrudierte Produkt entweder nicht geformt oder nicht gelöst und zerbricht beim Transport. Kann die Haftkraft des zugesetzten Materials nicht erreicht werden, müssen Klebstoffe und andere geeignete Zusätze hinzugefügt werden.
2. Der Feuchtigkeitsgehalt des Materials ist unbedingt erforderlich. Es ist notwendig, die Feuchtigkeit in einem bestimmten Bereich zu halten. Zu trockenes Material beeinträchtigt den Formgebungseffekt. Zu hohe Feuchtigkeit löst sich leicht auf. Die Feuchtigkeitsdichte des Materials beeinflusst daher auch den Ausgabewert der Biomasse-Pelletmaschine. Daher ist es notwendig, vor der Verarbeitung einen Trocknungsprozess durchzuführen. Trocknen oder Wasser hinzufügen, um den Feuchtigkeitsgehalt in einem bestimmten Bereich zu halten. Nach Abschluss der Produktion wird der Feuchtigkeitsgehalt nach ordnungsgemäßer Trocknung unter 13 % gehalten.
3. Die Größe des Materials nach der Beschädigung ist entscheidend. Das Material sollte zunächst mit einem Strohpulverisierer zerkleinert werden. Die Größe der beschädigten Stelle sollte dem Durchmesser der zu erzeugenden Strohpartikel und der Öffnungsgröße der Form der Strohpelletmaschine entsprechen. Die Größe der beschädigten Partikel wirkt sich direkt auf die Leistung der Strohpelletmaschine aus und kann sogar dazu führen, dass kein Material produziert wird.
Beitragszeit: 01.07.2022