Welche Anforderungen gelten für die Partikelgröße des Rohmaterials bei der Pelletmaschine für Biomassebrennstoffe? Die Pelletmaschine stellt keine Anforderungen an die Rohstoffe, jedoch bestimmte Anforderungen an die Partikelgröße der Rohstoffe.
1. Sägemehl aus einer Bandsäge: Das Sägemehl aus einer Bandsäge hat eine sehr gute Partikelgröße. Die produzierten Pellets haben eine stabile Ausbeute, glatte Pellets, eine hohe Härte und einen geringen Energieverbrauch.
2. Kleine Späne in der Möbelfabrik: Da die Partikelgröße relativ groß ist, gelangt das Material nur schwer in die Pelletiermaschine. Dadurch kann es leicht zu Verstopfungen kommen und die Leistung ist gering. Die kleinen Späne können jedoch nach der Pulverisierung granuliert werden. Wenn keine Pulverisierung möglich ist, können 70 % Holzspäne und 30 % kleine Späne gemischt werden. Große Späne sollten vor der Verwendung zerkleinert werden.
3. Schleifpulver für Plattenfabriken und Möbelfabriken: Schleifpulver hat ein geringes spezifisches Gewicht, gelangt nicht leicht in den Granulator, kann diesen leicht verstopfen und hat eine geringe Leistung. Aufgrund des geringen spezifischen Gewichts wird empfohlen, Holzspäne zur Granulierung beizumischen, wobei der Anteil bis zu 50 % betragen kann.
4. Reste von Holzplatten und Holzspänen: Reste von Holzplatten und Holzspänen können nur nach Zerkleinerung verwendet werden.
5. Schimmelige Rohstoffe: Die Farbe wird schwarz, die erdähnlichen Rohstoffe schimmeln, und die qualifizierten Partikelrohstoffe können nicht unterdrückt werden. Nach dem Schimmel wird die Zellulose im Sägemehl durch Mikroorganismen zersetzt und kann nicht zu guten Partikeln gepresst werden. Falls nicht verwendet, wird empfohlen, mehr als 50 % frische Holzspäne beizumischen. Andernfalls können qualifizierte Partikel nicht gepresst werden.
6. Fasermaterial: Bei Fasermaterial sollte die Faserlänge kontrolliert werden. Sie sollte in der Regel 5 mm nicht überschreiten. Zu lange Fasern können das Zuführsystem verstopfen und dessen Motor durchbrennen. Bei faserähnlichen Materialien sollte die Faserlänge kontrolliert werden. In der Regel sollte sie 5 mm nicht überschreiten. Die Lösung besteht in der Beimischung von ca. 50 % Sägemehlrohstoffen, um ein Verstopfen des Zuführsystems wirksam zu verhindern. Unabhängig von der Zugabemenge ist stets zu prüfen, ob das System blockiert ist, um Störungen wie Motorschäden im Zuführsystem zu vermeiden.
Veröffentlichungszeit: 31. März 2022